Kostenträger sind in der Regel:
- Krankenkassen - Pflegekassen - Sozialämter - Berufsgenossenschaften - Privatzahler - Sonstige
Die Höhe der Leistungen der Kassen und Sozialämter, richtet sich in der Regel nach den Pflegegraden, diese werden durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) festgelegt.
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